Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Umstieg A1 / A2 auf A

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse A wird auf 15 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse A schließt die Führerscheinklassen AM, A1 und A2 ein.

Mindestalter: 18 Jahre

    Theoretische Ausbildung bei Besitz der Klasse A1

    6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

    4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

    Theoretische Ausbildung bei Besitz der Klasse A2 für mindestens 2 Jahre

    keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgesehen

    Theoretische Ausbildung bei Besitz der Klasse A2 für weniger als 2 Jahre

    6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

    4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

    Praktische Ausbildung

    3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

    2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

    1 Fahrstunde á 45 Minuten Nachtfahrt

    Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

    E-Mail
    Anruf