Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C1E wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz der Klasse C1 erforderlich
keine theoretische Ausbildung oder Prüfung vorgesehen
Praktische Ausbildung
3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt
1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt
1 Fahrstunde á 45 Minuten Nachtfahrt
Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab