Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse C und CE - gemeinsame Ausbildung

Die Fahrerlaubnisklassen C und CE können in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erworben werden. Es sind zwar trotzdem Fahrerlaubnisprüfungen in der Klasse C und CE erforderlich, aber der Umfang der vorgeschrieben Sonderfahrten ist reduziert.

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C und CE wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse CE schließt die Führerscheinklasse C1, C1E, BE und T ein.

Mindestalter: 21 Jahre

    Vorbesitz der Klasse B erforderlich

        Theoretische Ausbildung

        6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

        10 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse C

        4 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff Klasse CE

        Praktische Ausbildung

        3 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse C

        5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt Klasse CE

        1 Fahrstunde á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse C

        2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt Klasse CE

        3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt Klasse CE

        Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

        E-Mail
        Anruf