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Klasse B96: - Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 4250 kg.
Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse B96 wird auf 15 Jahre befristet.
Die Fahrerlaubnis erlischt nicht; nur erneuter Antrag mit aktuellem Lichtbild - ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung. Mindestalter: 18 bzw 17 Jahre (begleitedes Fahren) Vorbesitz Klasse B erforderlich Vorrausetzung für den Eintrag der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule. Wünschen Sie weitere Informationen - kontaktieren Sie uns bitte.
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