Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Informationen zu Corona - Abstands- und Hygieneregeln


Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,


werden wir alles versuchen, Euer Ausbildungsziel schnellstens zu erreichen. Allerdings gibt es auch in den Fahrschulen einige Auflagen und verbindliche Regeln zu beachten. Wir bitten Euch daher, die folgenden Regelungen gewissenhaft einzuhalten.

  1. Eine Teilnahme an der Fahrschulausbildung kann nicht stattfinden, wenn Du Dich nicht wohlfühlst, Erkältungssymptome oder Fiber hast.

  2. Für die theoretische und praktische Ausbildung gilt jeweils die 2G-Regel (genesen, geimpft).

  3. Wegen der Abstandsregelungen und der dadurch begrenzten Kapazität ist eine rechtzeitige telefonische Anmeldung zum theoretischen Unterricht erforderlich. Nicht angemeldete Schüler müssen wir ggf. wieder nach Hause schicken.

  4.  Halte Dich immer an den Mindestabstand von 1,5 Metern.

  5.  Für alle Ausbildungen (Theorie und Praxis) ist das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich, welche von Dir mitgebracht werden muss.

  6.  Für die Motorradausbildung benötigst Du einen eigenen Helm und eigene Motorradschutzausrüstung. Wir dürfen Dir nichts zu Verfügung stellen. 



Stand 27.11.2021








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