Fahrschule Mäckler
Feuchtwangen • Schnelldorf

Ausbildungsklasse C

  • Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2, A, D1 und D - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Die Gültigkeit des Führerscheins der Klasse C wird auf 5 Jahre befristet und kann mit einem erneuten Antrag ohne erneute Fahrerlaubnisprüfung, jedoch mit erneuter Eignungsprüfung verlängert werden.

Die Führerscheinklasse C schließt die Führerscheinklasse C1 ein.

Mindestalter: 21 Jahre

    Vorbesitz der Klasse B erforderlich

      Theoretische Ausbildung

      6 Unterrichte á 90 Minuten Grundstoff

      10 Unterrichte á 90 Minuten klassenspezifischer Stoff

      Praktische Ausbildung

      5 Fahrstunden á 45 Minuten Überlandfahrt

      2 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahnfahrt

      3 Fahrstunden á 45 Minuten Nachtfahrt

      Die Anzahl der Stadtfahrstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab

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